Unsere Sachverständigen
Unser Herr Dipl. Bau-Ing. Norbert Meyer ist von der Ingenieurkammer Hessen als
ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden eingetragen, sowie von der Akademie der Ingenieure (Partner der Ingenieurkammern Süd-West) als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden zertifiziert.
Unser Herr Dipl. Wirtschaftsing. Ubbo Meyer ist von der Ingenieurkammer Hessen als
ö.b.u.v. Sachverständiger für die energetische Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden eingetragen und als KfW-Berater zur Stellung von Förderanträgen zertifiziert.
Besondere Stellung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:
Die öffentliche Bestellung ist keine Berufszulassung, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Die öffentliche Bestellung dient ausschließlich dem Zweck Gerichten, Behörden und privaten Auftraggebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und um eine fachlich richtige sowie unparteiische und glaubhafte Sachverständigenleistung zu gewährlisten.
Einen Bausachverständigen sollten Sie immer dann zu Rate ziehen, wenn:
- der Kauf einer Immobilie ansteht
- Sie sich Ihr eigenes Traumobjekt bauen wollen
- Sie sich energetisch beraten lassen wollen
- Bauschäden zu untersuchen sind.
Unsere ö.b.u.v. (öffentlich bestellte und vereidigte) Sachverständige beraten Sie unabhängig von Ihrem Auftragnehmer der Ihr Gebäude erstellen soll, führen baubegleitende Qualitätsüber-wachungen durch, überprüfen die ausgeführten Leistungen auf Mängelfreiheit oder Beraten Sie in der energetischen Optimierung Ihres Objektes.
Leistungen des Sachverständigen im Überblick:
- Erstellen von Gutachten für Gerichte, Versicherungen, Firmen und Privatpersonen
- Baubegleitende Qualitätsüberwachung
- Bauzustandsdokumentation
- gerichtliche und private Beweissicherung
- Ermittlung von Bauschäden in Art, Ursache und Umfang
- Ermittlung von Mangel- und Schadensbeseitigungsmaßnahmen
- Zuordnung der Verantwortung
- Ermittlung der Schadens- und Mangelbeseitigungskosten
- Kontrolle der Mangelbeseitigung
- technische Abnahmen
- Feststellung von Gewährleistungsmängeln
- bautechnische und bauphysikalische Beratung
Bausachverständigen-Gutachten
Die weiter immer neu auf den Markt kommenden Baustoffe und -Technologien machen das Bauen immer komplexer und für Handwerker und erst recht für Laien kaum noch durchschaubar, so daß die Gefahr von auftretenden Mängeln immer größer wird.
Auch das Risiko der Nichteinhaltung von Vorschriften der Energieeinsparverordnung ist nicht zu unterschätzen.
Insbesondere bei inkompetenter Bauausführung unter Missachtung von bauphysikalischen Grundlagen kann es zu weitreichenden Folgen kommen. Die entstehenden Schadenbeseitigungs-kosten erreichen dann oft astronomische Höhen.
Aus diesem Grund sollte es für jeden Bauherrn oder Hauskäufer keine Frage sein sich fachkompetent beraten zu lassen.
Bei Neu-, An- oder Umbauten sollten bestimmte sehr mängelträchtige Bauleistungen durch einen Sachverständigen überwacht und geprüft werden um spätere, teure Schäden zu vermeiden.
Unsere Sachverständige bringen entsprechende Erfahrungen und durch permanente Fortbildung eine aktuelle Fachkompetenz mit sich.
Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine qualifizierte Beratung, Bauüberwachung oder ein Schadensgutachten mit Vorschlägen zur Mängelfeststellungen sowie Ermittlung der Mängelbeseitigungskosten erstellen können.
Sachverständigen-Gutachten – energetische Bewertung
Bewertung der Energetischen Qualität von Gebäuden und Anlagentechnik
Energieberatung und Energieausweis nach EnEV
Wärmeschutz zur Einhaltung Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2
Bewertung von Wärmeerzeugern (z.B. Heizkessel, Solaranlagen, Wärmepumpen, Kraftwärmekopplung)
Bauphysik
Schimmel
Wärmebrücken
Photovoltaikanlagen
Ertragswertberechnungen
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
dynamische Berechnungen
Energetische Inspektion von Klimaanlagen §12 EnEV
Unser Herr Dipl.-Wirtschaftsing. U. Meyer ist von der Bundesprüfstelle Technische Gebäudeausrüstung e.V. für die „ Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 der EnEV “ zertifiziert.
Nach den Vorschriften der EnEV müssen Klimaanlagen inspiziert werden, wenn sie z.B. mehr als 12 KW Nennleistung aufweisen und neu errichtet werden, oder die Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeüberträger, Ventilator oder Kälteerzeuger stattgefunden hat. Klimaanlagen sind alle 10 Jahre einer energetischen Inspektion zu unterziehen.
Wir können noch viel mehr für Sie tun. Erfahren Sie mehr bei einem persönlichen Gespräch.
Firmenadresse
INDUSPLAN Gesellschaft für Industriebauplanung mbH
Basaltstraße 2
63628 Bad Soden-Salmünster
Telefon +49 60 56 / 2 09 49 53
Telefax +49 60 56 / 2 09 49 54
E-Mail: info@indusplan.de
Standort Erfurt
INDUSPLAN Gesellschaft für Industriebauplanung mbH
Siegfriedweg 21
99092 Erfurt
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Unser QR-Code
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